- Spotgeschäft
- Spọt|ge|schäft, das (Wirtsch.):Geschäft gegen sofortige Lieferung u. Kasse (im internationalen Verkehr).
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Spotgeschäft['spɔt-], an internationalen Warenbörsen abschließbares Geschäft gegen sofortige Kasse und Lieferung; insofern gleichbedeutend mit Kassa- oder Effektivgeschäft. Die Handelsplätze für Spotgeschäfte werden auch als Spotmärkte bezeichnet. Am bekanntesten ist der Spotmarkt, an dem Erdöl fördernde Länder Rohöl, das außerhalb der laufenden Abnahmeverträge mit den Mineralölgesellschaften angeliefert wird, meistbietend an Händler, die an keinen Mineralölkonzern gebunden sind oder deren Bedarf durch die Vertragsmengen nicht gedeckt werden kann, verkaufen (v. a. in New York, Mexiko, Rotterdam).* * *
Spọt|ge|schäft, das (Wirtsch.): Geschäft gegen sofortige Lieferung u. Kasse (im internationalen Verkehr).
Universal-Lexikon. 2012.